Belegarzt - Was ist das?
Bei Belegärzten handelt es sich um niedergelassene, erfahrene Fachärzte, die in einer eigenen Praxis bzw. Praxisgemeinschaft tätig sind. Sie sind somit keine Angestellten des Krankenhauses sondern Vertragsärzte, welche dazu berechtigt sind, ihre eigenen Patienten in der Klinik unter Inanspruchnahme der dafür bereitgestellten Dienste, Material, Personal und Infrastruktur teilstationär oder vollstationär zu behandeln. Die Abrechnung der jeweils erbrachten Leistungen erfolgt dabei anteilig durch den Vertragarzt selbst sowie durch das Krankenhaus auf direktem Weg mit der Krankenkasse.